[Amtlicher Beitrag] Gebührenanpassung für Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Gebühren in den städtischen Kindergärten und -krippen werden turnusmäßig angepasst. Die Anpassungen finden alle zwei Jahre statt – zuletzt zum September 2024. In seiner Sitzung vom 24. Juni hat der Mühldorfer Stadtrat mit großer Mehrheit die Anpassung ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 beschlossen. Die Erhöhung der einzelnen Kategorien erfolgt nach der Vorgabe zur Elternbeitragsstaffelung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Nach diesen Vorgaben erhöhen sich auch die Beiträge in den kirchlichen Einrichtungen.
Für die Betreuung in Kinderkrippen handelt es sich konkret um zwölf Euro mehr für das erste Kind. In den Kindergärten steigt der Betrag um sieben bis 13 Euro an: je nach gebuchter Betreuungsdauer. Einzelheiten sind in der aktualisierten Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn nachzulesen. Diese tritt zum 1. September in Kraft. Ab dann ist sie auf der städtischen Website www.muehldorf.de unter Rathaus/Stadtverwaltung/Ortsrecht einsehbar. In den Kinderbetreuungseinrichtungen wird die aktuelle Satzung am Schwarzen Brett ausgehängt.




